Handicap-Leistungen: einsatzbereit
Der BAVC bietet seinen Mitgliedern mit Behinderung erweiterte Leistungen in Form von zusätzlichen Pannenhilfsleistungen, Beratungsleistungen und Vergünstigungen.
Wer diese Leistungen in Anspruch nehmen kann:
Das Mitglied …
Berechtigt sind Mitglieder, die auf Grund einer Behinderung ein speziell umgerüstetes Fahrzeug, einen Elektrorollstuhl oder einen Scooter nutzen. Ausgenommen sind gewerbliche Transporte.
… und seine Angehörigen
Die zusätzlichen Leistungen im Pannenfall, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sowie der Anspruch auf spezielle Vergünstigungen gelten auch, wenn das Mitglied auf ein umgerüstetes Fahrzeug angewiesen ist, weil der/die Lebensgefährte /in oder seine Kinder behindert sind.
Was es zu beachten gilt:
Die zusätzlichen Leistungen können nur garantiert werden, wenn das Mitglied bei Antragstellung auf seine besondere Situation hingewiesen hat oder wenn Mitglieder im BAVC eine entsprechende Ergänzung ihrer Mitgliedschaft veranlasst haben und diese über einen Zusatz in der Mitgliedsnummer dokumentiert ist. Alle zusätzlichen Leistungen gelten für Schadenfälle in Deutschland.
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